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Eine Unfallreise durch Europa - Niederlande
Eine Unfallreise durch Europa Teil 02/12
Ersatz fiktiver Reparaturkosten in den Niederlanden
Heute setzen wir unsere Beitragsreihe (siehe hier) - wie angekündigt - in den Niederlanden fort.
Ersatz fiktiver Reparaturkosten in den Niederlanden
Auch in den Niederlanden besteht die Möglichkeit, den Schaden fiktiv auf Basis eines Sachverständigengutachtens abzurechnen.
In den Niederlanden wird die Umsatzsteuer - wie in Deutschland - nur erstattet, wenn diese auch angefallen ist. Der Schadensersatzanspruch ist auf die Höhe des Wiederbeschaffungswertes abzgl. des Restwertes begrenzt.
Auch die Gutachterkosten sind zu erstatten, soweit die Erstellung eines Gutachtens erforderlich war. Die Erforderlichkeit bestimmt sich grundsätzlich nach der Schadenshöhe. Der finanzielle Aufwand für das Gutachten muss im angemessenen Verhältnis zur Schadenshöhe stehen. Die Grenze liegt in den Niederlanden - je nach Versicherer - bei etwa 500,00 - und 1.000,00 EUR.
Ausblick
Die Unfallreise durch Europa wird in Kürze in Spanien fortgesetzt.
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